Praxis für Psychotherapie am Charlottenhof Potsdam

Praxis für Psychotherapie am Charlottenhof Potsdam
Behandlung nach OEG/SER:
Ja
Kontaktinformationen
Geschwister-Scholl-Straße 96

14471 Potsdam

Sprechzeiten: montags 12:00-13:00 Uhr

Wenn Sie außerhalb der Sprechzeit anrufen, ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Wir rufen Sie zeitnah zurück.

Standort
Weitere Informationen

Unsere Praxis ist Standort einer Traumaambulanz für Gewaltopfer in Potsdam. Seit Anfang März 2021 bieten wir auf direktem Weg schnelle psychologische Hilfe für Opfer von Gewalttaten an. Dafür arbeiten wir mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) des Landes Brandenburg zusammen.

 

Traumaambulanz – Soforthilfe für Gewaltopfer

Nach einer Gewalterfahrung können Symptome starker psychischer Belastung auftreten wie Niedergeschlagenheit, Unruhe, Ängste, Alpträume oder Flashbacks. Diese gehören zunächst zu einer normalen Stressreaktion auf ein unnormales Ereignis. Bei manchen Betroffenen halten die Symptome jedoch länger an oder führen zu Folgeerkrankungen wie Depression oder Posttraumatische Belastungsstörung.

Personen, die Opfer oder Zeuge einer Gewalttat geworden sind, sowie Angehörigen und Hinterbliebenen steht auf direktem Weg rasche psychologische Unterstützung zu. Betroffene können sich direkt an unsere Praxisgemeinschaft wenden, wenn infolge eines traumatisierenden Gewaltgeschehens eine akute psychische Belastung vorliegt.

Unser Angebot umfasst die Prävention von Traumafolgestörungen, die Diagnostik und Behandlung bereits bestehender Belastungssymptome, die Unterstützung bei der Wiederherstellung von Selbstkontrolle sowie die Indikationsstellung für ggf. längerfristige Therapien und/oder Vermittlung weiterer Hilfsangebote.

 

Wer ist berechtigt, die Hilfe in Anspruch zu nehmen?

  • Personen, die Opfer oder Zeuge eines „vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriffs“ gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) geworden sind sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende nach SGB XIV.
  • Wenn die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder nach der Kenntnisnahme hiervon erfolgt oder
  • wenn das mehr als zwölf Monate zurückliegende, schädigende Ereignis zu einer akuten psychischen Belastung geführt hat und die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Auftreten der akuten Belastung erfolgt.

Die psychologische Unterstützung umfasst bis zu 15 Sitzungen á 50 Minuten für Erwachsene.

 

Wer übernimmt die Kosten?

Bei Beginn der Behandlung, jedoch spätestens nach der zweiten Sitzung, wird ein Antrag auf Schnelle Hilfen beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg gestellt. Das Land übernimmt die Kosten der Behandlung. Wir leisten bei Ausfüllen des Antrags gern Unterstützung. Die Fahrtkosten zur Praxis können ebenfalls erstattet werden.

Öffnungszeiten
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